Benennung der Selbsthilfevertreter*innen für die Amtszeit 2024 - 2027

An alle Selbsthilfeaktiven!

 Seit 2008 wird in Bayern die regionale Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V an den dreizehn Geschäftsstellen Runde Tische abgewickelt.

Die gesetzliche Grundlage sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor.

Als maßgebliche Spitzenorganisationen auf Landesebene in Bayern gelten:

  • LAG SELBSTHILFE Bayern e.V., München
  • Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., München
  • Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe, München
  • Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V., Würzburg

Wenn Sie als Selbsthilfevertreter*in kandidieren möchten, sprechen Sie sich mit Ihrer Gruppe ab und melden Sie sich bitte schriftlich mit der Bewerber*innen-Erklärung bei der Spitzenorganisation, der Ihre Gruppe angehört mit Nennung der Geschäftsstelle des Runden Tisches (z. B. Rosenheim), bei dem Ihre Gruppe den Förderantrag stellt.

Gruppen, die keinem Dachverband oder Verein angehören, sogenannte „freie Gruppen“ richten Ihre Bewerbung an SeKo Bayern e.V., www.seko-bayern.de. [direkter Link unsichtbar hinterlegen: https://www.seko-bayern.de/wissenswertes/foerderung-von-selbsthilfegruppen/krankenkassenfoerderung/ ]

 

Die Bewerbungen müssen bis 15. September 2023 eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihr Bewerbung.