Informationen zur Antragsstellung

Selbsthilfeförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen

Nach dem § 20h SGB V fördert die gesetzlichen Krankenversicherung Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. Für jede regionale Selbsthilfegruppe in Bayern gelten dabei gemeinsame Förderkriterien.  

 

Details können Sie im Merkblatt nachlesen. Die Anträge werden bayernweit bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres bei den Geschäftsstellen der 13 Regionalen Runden Tische eingereicht.

 

Der Regionale Runde Tisch ist dabei die Schnittstelle zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, den Selbsthilfegruppen und den Selbsthilfekontaktstellen. Hier werden die Anträge und Verwendungsnachweise eingereicht, bearbeitet und an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben.

 

In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter dann über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme. Vertreter/innen der örtlichen Selbsthilfegruppen wirken beratend in der Sitzung mit.