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Selbsthilfeförderung in Bayern 2024

Selbsthilfeförderung 2024 auf Höchststand


Augsburg, 21.08.2024. 

Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern hat die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem neuen Höchstbetrag von über 13 Millionen Euro gefördert.


Ein Großteil der Fördersumme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – rund 5,7 Millionen Euro – ging nach vorläufigen Zahlen an 2.163 Selbsthilfegruppen in Bayern. Die Selbsthilfegruppen erhalten zum einen pauschale Fördermittel für ihre regelmäßigen Aktivitäten, zum anderen projektbezogene Zuschüsse für ihre besonderen Vorhaben.


61 Landesorganisationen erhielten nach vorläufigen Zahlen Zuschüsse in Höhe von circa 2,8 Millionen Euro für ihre gesundheitsbezogenen Selbsthilfeaktivitäten. Diese umfassen insbesondere Beratung und Vernetzung der ihnen angeschlossenen Selbsthilfegruppen, Erstellung von Informationsmaterialien, Organisation von Schulungen, Seminaren und Tagungen sowie die Interessenvertretung ihrer Mitglieder im gesundheitspolitischen Bereich.


Zudem wurden 36 Selbsthilfekontaktstellen einschließlich ihrer angeschlossenen 13 regionalen Runden Tische in Bayern mit etwa 4,6 Millionen Euro gefördert. Die Selbsthilfekontaktstellen bieten professionelle Unterstützung für die Selbsthilfegruppen und stärken die Kooperation der Selbsthilfegruppen untereinander.


Die Selbsthilfe ist eines der starken Fundamente der Gesundheitsförderung (Tertiärprävention) in Bayern und wird immer wichtiger. Den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden ist es daher ein großes Anliegen, das Engagement auf allen Ebenen weiter zu stärken und finanziell zu unterstützen.


Die Pauschalförderung der Landesorganisationen wird durch alle an der GKV-Fördergemeinschaft beteiligten Krankenkassen vorgenommen. Bei der Projektförderung haben sich die beteiligten Krankenkassen – außer dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) – grundsätzlich für eine gemeinsame Vergabe der Projektfördermittel entschieden. Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) vergibt seine Projektfördermittel individuell.

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Veröffentlichung

Di, 25. März 2025

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