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Informationen zur Antragsstellung

Selbsthilfeförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen

Nach dem § 20h SGB V fördert die gesetzlichen Krankenversicherung Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. Für jede regionale Selbsthilfegruppe in Bayern gelten dabei gemeinsame Förderkriterien.  

 

Der neue bundesweite Leitfaden zur Selbsthilfeförderung für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen wurde kürzlich veröffentlicht und tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Dieser Leitfaden bietet eine klare Orientierung für die Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen in Deutschland. Er soll dazu beitragen, die Unterstützung für Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder psychischen Herausforderungen weiter zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Förderstellen und Selbsthilfeakteuren zu stärken. Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Fassung vom 16.06.2025)

 

Details können Sie im Merkblatt nachlesen. Die Anträge werden bayernweit bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres bei den Geschäftsstellen der 13 Regionalen Runden Tische eingereicht.

 

Der Regionale Runde Tisch ist dabei die Schnittstelle zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, den Selbsthilfegruppen und den Selbsthilfekontaktstellen. Hier werden die Anträge und Verwendungsnachweise eingereicht, bearbeitet und an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben.

 

In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter dann über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme. Vertreter/innen der örtlichen Selbsthilfegruppen wirken beratend in der Sitzung mit.

Kontakt

Selbsthilfekontaktstelle Rosenheim - 

SekoRo

Kontakt:

Oberaustraße 16

83026 Rosenheim


Telefon:

08031 - 30 09 16 10
Fax: 

08031 - 300 94 16 10
E-Mail:

 

Telefonische Erreichbarkeiten:

Montag von 9 bis 13 Uhr

Dienstag von 9 bis 12 Uhr

Donnerstag von 11 bis 14 Uhr und nach Vereinbarung!